Mietrecht
Das Mietrecht umfasst die Beratung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Interessenvertretung von Mietern und Vermietern. Dies gilt sowohl für Wohnraummiete als auch für die Miete von gewerblichen Immobilien oder auch beweglichen Sachen, wie z.B. Kraftfahrzeugen.
Wichtigste Rechtsquelle des Mietrechts sind die §§ 535 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches; es gibt aber auch zahlreiche weitere einschlägige Vorschriften wie die Betriebskostenverordnung (BetrKV) oder das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG), die im Einzelfall relevant sein können. Häufige Probleme im Mietrecht sind die zu zahlende Miete, Mietminderungen, Mängel der Mietsache, Kündigungen und Räumungsklagen sowie die jährliche Betriebskostenabrechnung (§ 556 BGB); letztere kann immer wieder ein besonderer Streit- und Diskussionspunkt zwischen Vermieter und Mieter sein.
Unsere Anwaltskanzlei bietet Ihnen rechtliche Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Mietrecht.
Unsere Leistungen im Mietrecht:
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Auslegung des Mietvertrages
Auch die Auslegung des Mietvertrages ist oft problematisch. So ist z. B. vielfach unklar, wie weit die Renovierungspflicht des Mieters bei Beendigung des Mietvertrags reicht oder unter welchen Voraussetzungen der Vermieter die Haltung von Haustieren in der Wohnung dulden muss.
Forderungen aus Zahlungsansprüchen
Oft geht es auch um Zahlungsansprüche des Vermieters in Bezug auf Miete und Betriebskosten. Gerade Letztere lösen vor allem nach Erteilung der jährlichen Abrechnung oft Streitigkeiten aus. Die Feinheiten einer Betriebskostenabrechnung werden oft nur von einem auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt durchschaut.
Schadensansprüche des Vermieters
Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen Verschlechterung der Mietsache bei Auszug des Mieters sind gleichfalls häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen.
Nichtzahlung der Miete
Bei Nichtzahlung der Miete oder bei sonstigen schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Mieters ist die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung anhand der gesetzlich definierten Voraussetzungen zu prüfen.
Räumungsklage
Zieht der Mieter nicht freiwillig aus, wird eine Räumungsklage erforderlich. In vielen Fällen muss das Räumungsurteil anschließend im Wege der Zwangsvollstreckung realisiert werden. Auch hier ist der Beistand eines Rechtsanwalts fast immer unverzichtbar.
Berechtigung der Kündigung
Bei allen Kündigungen – sei es von Vermieter- oder von Mieterseite – ist stets zu prüfen, ob der zur Begründung herangezogene Sachverhalt in einem gerichtlichen Verfahren schlüssig vorgetragen und notfalls bewiesen werden kann.
Dies gilt insbesondere auch für die auf Eigenbedarf gestützte fristgemäße Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter. Für den Rechtsanwalt des Vermieters steht die Darlegung des den Eigenbedarf begründenden Sachverhalts im Vordergrund, während der den Mieter vertretende Rechtsanwalt kritisch prüfen wird, ob der Eigenbedarf schlüssig vorgetragen und ggf. bewiesen worden ist. Im Rahmen der Vertretung des Mieters stehen oft Mängel der Mietsache im Vordergrund. Hier bedarf es einer ordnungsgemäßen Mängelanzeige an den Vermieter, um später gegebenenfalls eine Mietminderung oder sogar eine Ersatzvornahme der Mängelbeseitigung durch den Mieter auf Kosten des Vermieters durchsetzen zu können. Die Formulierung der Mängelanzeige und die Bemessung des Minderungsbetrages sollten einem Rechtsanwalt überlassen werden. Gerade im unübersichtlichen, stark von der Rechtsprechung geprägten Mietrecht ist anwaltliche Hilfe unentbehrlich.
Mietrecht gewerblich
Das gewerbliche Mietrecht wird tendenziell in seiner wirtschaftlichen Bedeutung unterschätzt.
Der Erfolg eines Unternehmens hängt nicht zuletzt von der Standortsicherheit ab. Das gewerbliche Mietrecht kennt keinen Kündigungsschutz für den Mieter, der Vermieter kann grundsätzlich mit gesetzlicher Frist kündigen. Dies kann für den Gewerbetreibenden teilweise existenzielle Bedeutung haben. Andererseits sind auch die Vermieter zur Finanzierungssicherheit grundsätzlich daran interessiert, langfristige Mietverträge abzuschließen. Deshalb werden von den Vertragsparteien regelmäßig feste Vertragslaufzeiten vertraglich vereinbart. Um wirksam zu sein, müssen diese Verträge allerdings der Schriftform entsprechen.
Sollte es zum Streit kommen, entscheidet der Vertrag über die eigenen Erfolgsaussichten. Nicht jede vertragliche Regelung ist tatsächlich rechtswirksam. Der erfahrene und spezialisierte Anwalt kennt die üblichen Klauseln und die sich ständig ändernde Rechtsprechung zu deren Wirksamkeit.
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